Gleitzonenrechner

Die Gleitzonenregelung, bei der Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten, progressiv-ansteigenden Arbeitnehmeranteil zahlen müssen, gilt seit 01.04.2003.

Bitte beachten Sie, dass keine Berechnung der Umlagebeiträge erfolgt.

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1Angaben zur Gleitzone:

  0 = Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

  1 = Gleitzone; tatsächliche Arbeitsentgelte in allen Entgeltabrechnungszeiträumen von 400,01 EUR bis 800,00 EUR

  2 = Gleitzone; Meldung umfasst sowohl Entgeltabrechnungszeiträume mit Arbeitsentgelten von 400,01 EUR bis 800,00 EUR als auch solche mit Arbeitsentgelten unter 400,01 EUR und über 800,00 EUR.
 
2Liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor, dann geben Sie hier bitte die Summe der versicherungspflichtigen Arbeitsentgelte aus den anderen Beschäftigungen ein.
 
3Kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung zahlen ab 1. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten. Der erhöhte Beitrag ist nicht zu zahlen, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen wird.