BKK

Gleitzonenrechner

Der Gleitzonenrechner unterstützt keine versicherungsrechtliche Prüfung und geht davon aus, dass diese bereits vorgenommen wurde und grundsätzlich eine Gleitzonenbeschäftigung vorliegt.

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Der zusätzliche Beitrag ab 01.07.2005 von 0,9 % wird bei der Berechnung berücksichtigt.
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Kinderlos2:
 
 
1 Liegt eine Mehrfachbeschäftigung vor, dann geben Sie hier bitte die Summe der versicherungspflichtigen Arbeitsentgelte aus den anderen Beschäftigungen ein.
 
2 Kinderlose Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung zahlen seit 1. Januar 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten. Der erhöhte Beitrag ist nicht zu zahlen, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen wird.